Einführung in die Besonderheiten der juristischen Fallbearbeitung in den Rechtsgebieten bürgerliches und öffentliches Recht sowie Strafrecht
Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht
Erläuterung der wichtigsten rechtlichen Begriffe, wie z. B. des Abstraktionsprinzips
Befassung mit der juristischen Sprache, dem Gutachten- und Urteilsstil sowie den Auslegungsmethoden
Grundzüge der juristischen Fallbearbeitung – Lösung von Klausuren in 10 Schritten, Erlernen der Subsumtionstechnik und der Prüfungsschemata für die Falllösung
Qualifikationsziel
Die Studierenden erlernen die juristische Fallbearbeitung im bürgerlichen und öffentlichen Recht sowie Strafrecht.
Sie werden vertraut mit der juristischen Sprache, dem Stil und der Zitierweise der gesetzlichen Bestimmungen. Das erlernte Wissen kann bei der Bearbeitung eines vorgegebenen Sachverhalts erfolgreich angewendet werden.