
Fernstudium
Berufsbetreuer


Katja Bengtsson-Schmidt
Ihre Ansprechpartnerin
+49 3841 753 - 7872Zulassung zum Bachelor Berufsbetreuer

Zulassung mit Hochschulreife
Um zum Fernstudium Bachelor Rechtliche Betreuung zugelassen zu werden, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
allgemeine Hochschulreife
fachgebundene Hochschulreife
Fachhochschulreife

Zulassung ohne Hochschulreife
Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten Aufstiegsfortbildung (z.B. Fachwirt, Betriebswirt o.ä.) bzw. durch die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der HZP:
eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung und 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung

Direkt einsteigen und die Hochschulzugangsprüfung absolvieren
Über die Gasthörerschaft besteht die Möglichkeit, direkt zum Sommer- bzw. Wintersemester ins Fernstudium Bachelor Rechtliche Betreuung einzusteigen und die Zulassung ohne Hochschulreife (HZP) parallel zu absolvieren. Für Sie bedeutet das, dass Sie sofort mit Ihrem Studium starten können und keine Zeit verlieren. Nach erfolgreichem Bestehen der HZP werden Sie als Haupthörer in den jeweiligen Studiengang umgeschrieben. Alle bis dahin abgelegten Prüfungsleistungen werden kostenfrei anerkannt.


Anrechnung von Prüfungsleistungen & Verkürzung des Studiums
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, bereits erbrachte Prüfungsleistungen aus anderen absolvierten Studiengängen oder Weiterbildungen oder auch die bereits bestehende Berufspraxis in der Betreuung für Inhalte des Fernstudiums Bachelor Rechtliche Betreuung anzuerkennen. Ihre Studienberaterin Katja Bengtsson-Schmidt berät Sie gerne vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation.
» Gerne prüfen wir unverbindlich Ihre individuellen Zugangsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation.

Auch ohne Abitur durfte ich das Studium bereits als Gasthörerin beginnen und Klausuren ablegen. Die Hochschulzugangsprüfung legte ich parallel am Ende des ersten Semesters ab. Nach Bestehen der HZP wurde ich direkt zum nächsten Semester immatrikuliert und alle Prüfungsleistungen wurden angerechnet.“