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Verkürzung des Studiums

Grundsätzlich ist es möglich, inhaltlich vergleichbare akademische Prüfungsleistungen einer anderen Hochschule oder Universität im Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer anzuerkennen.

Höherstufung

Sofern Sie den Hochschulzertifikatskurs Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse abgeschlossen haben, werden Ihnen bereits 5 Module angerechnet. Somit wird Ihnen der Einstieg in das 3. Fachsemester, mit der Auflage die 4 übrigen Module zu absolvieren, ermöglicht.

» Antrag auf Höherstufung hier herunterladen

 
Anrechnung des Praktikums

Die Praxistätigkeit, welche dem Modul Praktikum im 6. Semester zugeordnet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Die Praxistätigkeit ist anerkennungsfähig, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum Ende des 5. Fachsemesters in mindestens 3 Betreuungsfällen für die Dauer von jeweils mindestens sechs Monaten als gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt sind oder es bis maximal 6 Monate vor Antragstellung waren. Die Anerkennung befreit nicht von der Anfertigung der Praxisarbeit.

 

Um Anträge auf Anerkennung prüfen und vorbereiten zu können, benötigen wir von Ihnen die Lehrinhalte der Module, die anerkannt werden sollen - d. h. eine Aufstellung über die Lehrinhalte von Ihrer Hochschule bzw. Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis sowie Ihre Leistungsübersicht. Den Antrag zur Anerkennung stellen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags zum Fernstudium.

» Download Antrag Anerkennung von Prüfungsleistungen
 
Ihre Studienberaterin Katja Bengtsson-Schmidt berät Sie gerne vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation.

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Ihre Ansprechpartnerin

LL.B.

Katja Bengtsson-Schmidt

+49 3841 753 - 7872

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