Fernstudium
Berufsbetreuer

Bachelor Rechtliche Betreuung / Berufsbetreuuer anerkannt nach §5 Abs.2 BtRegV  | WINGS-Fernstudium
Katja Bengtsson-Schmidt

Katja Bengtsson-Schmidt

Ihre Ansprechpartnerin

+49 3841 753 - 7872 Anfrage per E-Mail +49 173 398 7344

Verkürzung des Studiums

Grundsätzlich ist es möglich, inhaltlich vergleichbare akademische Prüfungsleistungen einer anderen Hochschule oder Universität im Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer anzuerkennen. Auch bereits abgeschlossene Aufstiegsfortbildungen oder Sachkundelehrgänge für die Berufsbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Studienmodule anerkannt werden.

Anerkennung von Studienleistungen

Um Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen prüfen und vorbereiten zu können, benötigen wir von Ihnen die Lehrinhalte der Module, die anerkannt werden sollen – d. h. eine Aufstellung über die Lehrinhalte von Ihrer Hochschule bzw. Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis sowie Ihre Leistungsübersicht. Den Antrag zur Anerkennung stellen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags zum Fernstudium.

Anrechnung von Berufspraxis für das Praktikum

Die Praxistätigkeit, welche dem Modul Praktikum im 6. Semester zugeordnet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Die Praxistätigkeit ist anerkennungsfähig, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum Ende des 5. Fachsemesters in mindestens 3 Betreuungsfällen für die Dauer von jeweils mindestens sechs Monaten als gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt sind oder es bis maximal 6 Monate vor Antragstellung waren. Die Anerkennung befreit nicht von der Anfertigung der Praxisarbeit.

 

Ihre Studienberaterin Katja Bengtsson-Schmidt berät Sie gerne vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation und stellt Ihnen auf Anfrage entsprechende Anträge zur Verfügung.