Die Studierenden sind mit der Grundstruktur des deutschen Rechtssystems vertraut. Sie sind befähigt, Rechtsprobleme von Betreuten und Betreuern auf dem Gebiet des Zivilrechts zu erkennen und einzuordnen. Die Studierenden sind mit den gesetzlichen Regeln der wichtigsten Vertragstypen des Zivilrechts vertraut. Sie sind befähigt, diese Regeln auf einfach gelagerte Fälle anzuwenden und dafür sachgerechte juristische Lösungen aus dem Gesetz abzuleiten und sind auf diesen Gebieten in der Lage die Rechte des Betreuten und die eigenen Rechte außergerichtlich geltend zu machen.