Der Fernstudiengang Master Architektur und Umwelt ist ein weiterbildender Studiengang. Um zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
ein erster Hochschulabschlussin Architektur mit mind. 210 ECTS-Credits* (Abschlussnote: 2,7 oder besser)
eine mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern nach dem ersten akademischen Abschluss
Ausländische Studienbewerber: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH bzw. TestDAF)
Besonderheiten
Bewerber mit 180 ECTS-Credits:Können aus dem Erststudium nur 180 Credits nachgewiesen werden, müssen die fehlenden 30 Credits zusätzlich erworben werden.
Hierfür gibt es folgende Optionen:
a) Anerkennung zusätzlicher Berufspraxis:Die fehlenden Studienleistungen können durch Anerkennung von zusätzlich mindestens 1,5 Jahren einschlägiger Berufspraxis erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Voraussetzungen der UNESCO/UIA Charta für Architectural Education nur dann erfüllt sind, sofern keine Praxiszeit im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen für das Studium angerechnet wird. Siehe auch Richtlinien der EU Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bzw. UNESCO/UIA Standard.
b) Erweitertes Studium: Zusätzlich zum Kernstudium sind bis zur Master-Thesis 5 Wahlpflichtmodule mit einem Workload von 30 Credits zu absolvieren (siehe Curriculum Erweitertes Studium). Die Regelstudienzeit verlängert sich hierbei um max. 2 Semester.
» Kontaktieren Sie uns gerne, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu diskutieren.