Fernstudium
Master Architektur & Umwelt

Master Architektur & Umwelt | WINGS-Fernstudium

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Milesa Jevtic

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Zulassung Master Architektur und Umwelt

Der Fernstudiengang Master Architektur und Umwelt ist ein weiterbildender Studiengang. Um zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • ein erster Hochschulabschluss in Architektur mit mind. 210 ECTS-Credits* (Abschlussnote: 2,7 oder besser)
  • eine mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern nach dem ersten akademischen Abschluss
  • Ausländische Studienbewerber: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH bzw. TestDAF)

Besonderheiten

Bewerber mit 180 ECTS-Credits: Können aus dem Erststudium nur 180 Credits nachgewiesen werden, müssen die fehlenden 30 Credits zusätzlich erworben werden.

Hierfür gibt es folgende Optionen:

a) Anerkennung zusätzlicher Berufspraxis: Die fehlenden Studienleistungen können durch Anerkennung von zusätzlich mindestens 1,5 Jahren einschlägiger Berufspraxis erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Voraussetzungen der UNESCO/UIA Charta für Architectural Education nur dann erfüllt sind, sofern keine Praxiszeit im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen für das Studium angerechnet wird. Siehe auch Richtlinien der EU Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bzw. UNESCO/UIA Standard.

b) Erweitertes Studium: Zusätzlich zum Kernstudium sind bis zur Master-Thesis 5 Wahlpflichtmodule mit einem Workload von 30 Credits zu absolvieren (siehe Curriculum Erweitertes Studium). Die Regelstudienzeit verlängert sich hierbei um max. 2 Semester.

» Kontaktieren Sie uns gerne, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu diskutieren.