Zulassung Master Architektur und Umwelt
Der Fernstudiengang Master Architektur und Umwelt ist ein weiterbildender Studiengang. Um zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- ein erster Hochschulabschluss in Architektur mit mind. 210 ECTS-Credits* (Abschlussnote: 2,7 oder besser)
- eine mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern nach dem ersten akademischen Abschluss
- Ausländische Studienbewerber: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH bzw. TestDAF)
Bitte kontaktieren Sie uns, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu diskutieren.
* Studienbewerber mit 180 ECTS-Credits
Für den Masterabschluss sind insgesamt 300 ECTS-Credits aus Erst- und
Zweitstudium zu erbringen. Unser Master Architektur und Umwelt umfasst
im Kernstudium 90 Credits. Können aus dem Erststudium nur 180 Credits
nachgewiesen werden, müssen die fehlenden 30 Credits zusätzlich erworben
werden. Hierfür gibt es folgende Optionen:
a) Anerkennung zusätzlicher Berufspraxis
Die fehlenden Studienleistungen können durch Anerkennung von zusätzlich
mindestens 1,5 Jahren einschlägiger Berufspraxis erfolgen. Bitte beachten
Sie hierbei, dass die Voraussetzungen der UNESCO/UIA Charta für Architectural
Education nur dann erfüllt sind, sofern keine Praxiszeit im Rahmen der
Zulassungsvoraussetzungen für das Studium angerechnet wird. Siehe auch
Richtlinien der EU Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bzw. UNESCO/
UIA Standard.
b) Erweitertes Studium
Zusätzlich zum Kernstudium sind bis zur Master-Thesis 5 Wahlpflichtmodule
mit einem Workload von 30 Credits zu absolvieren (siehe Curriculum
Erweitertes Studium). Die Regelstudienzeit verlängert sich hierbei um max.
2 Semester.
