Zulassung Master Architektur und Umwelt
Der Fernstudiengang Master Architektur und Umwelt ist ein weiterbildender Studiengang. Um zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- ein erster Hochschulabschluss in Architektur mit mind. 210 ECTS-Credits*** (Abschlussnote: 2,7 oder besser)
- eine mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern nach dem ersten akademischen Abschluss
- Ausländische Studienbewerber: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH bzw. TestDAF)
Bitte kontaktieren Sie uns, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu diskutieren.
*** Kann bei dem Zugang zum Masterstudium die Anzahl von 210 Credits aus dem ersten Hochschulabschluss noch nicht nachgewiesen werden, müssen bis zur Zulassung zur Master-Thesis weitere 30 Credits über das im Studiengang angebotene Wahlpflichtangebot erworben werden. Fehlende Studienleistungen können auch durch die Anerkennung nachgewiesener, berufspraktisch erworbener Kompetenzen als studienäquivalente Leistungen nachgeholt werden; dabei ist für 30 Credits mindestens 1,5 Jahre berufspraktische Tätigkeit nachzuweisen.
Die Voraussetzungen der UNESCO/UIA Charta für Architectural Education werden nur erfüllt, sofern keine Praxiszeit im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen für das Studium angerechnet wird. Siehe auch Richtlinien der EU Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bzw. UNESCO/UIA Standard.
