Cyber Crime I: Computerkriminalität im engeren Sinne
Inhalte
Einführung in die Cyberkriminalität als Querschnittsmaterie zwischen Verfassungs-, Zivil-, Polizei-, Ordnungs-und Strafrecht
Schwerpunkt auf dem materiellen Strafrecht mit Bezugnahme der klassischen Straftaten, die „gegen“ den Computer bzw. informationstechnische Systeme begangen werden (z.B.: Computerbetrug, Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage)
Verfolgbarkeit der Straftatbestände über das deutsche Hoheitsgebiet hinaus.
Qualifikationsziel
Befähigung dazu, die klassischen Delikte, die „gegen“ den Computer bzw. informationstechnische Systeme begangen werden, zu erkennen.
Befähigung, die Verfolgbarkeit der Delikte über die Grenzen des deutschen Hoheitsgebietes hinaus abschätzen zu können.