Studium der planungsrelevanten rechtlichen Grundlagen, Methoden und Zuständigkeiten, etwa:
Raumordnungsgesetz (ROG)
Baugesetzbuch (BauGB)
Kommunale Satzungen
Kommunalverfassung
Präsenz
In den Präsenzveranstaltungen sollen die Kenntnisse aus dem Selbststudium vertieft werden, insbesondere
das Verhältnis von Landesentwicklungsplanung, regionaler Raumordnungsplanung und kommunaler Stadtentwicklungsplanung
die Inhalte und die Bedeutung kommunaler Satzungen (Planung, Gestaltung, Parkierung)
das „Entwickeln“ von StadtLand-Aufgabenstellungen.
Der Grundkurs soll einen Überblick über die planungsrechtlichen Zusammenhänge und die Planungserfordernisse einer integrativen StadtLand-Entwicklung geben. Es werden die gesetzlichen Grundlagen, die Planungsebenen und –strukturen und beispielhafte Planungspraxis im Hinblick auf die integrative StadtLand-Entwicklung vermittelt.
Qualifikationsziel
Die Teilnehmer des Grundkurses sollen lernen kommunale Entwicklungen im regionalen Kontext zu verstehen und die Rolle unterschiedlichster Partner beschreiben zu können.Stadt, Dorf und Landschaft in ihrer Wechselwirkung sollen als Grundvoraussetzung für eine ganzheitliche Entwicklung verstanden werden. Der Grundkurs befähigt zur Teilnahme am Aufbaukurs WPM 12