
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, akademische Prüfungsleistungen bzw. ein komplettes Vordiplom einer anderen Hochschule oder Universität anzuerkennen.
Ebenso ist die Anerkennung einer abgeschlossenen Weiterbildung möglich, wie z.B. IHK-Aufstiegsfortbildungen.
Um Anträge auf Anerkennung prüfen und vorbereiten zu können, benötigen wir von Ihnen die Lehrinhalte der Fächer, die anerkannt werden sollen - d.h. eine Aufstellung über die Lehrinhalte von der Hochschule oder Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis sowie die Leistungsübersicht im Original oder in beglaubigter Form. Den Antrag zur Anerkennung stellen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags zum Fernstudium.
Sollten Sie aufgrund von Anerkennungen eine Straffung Ihres Studienablaufes wünschen, erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Studienverlauf. Hierbei orientieren wir uns an Ihren Wünschen und Anforderungen.