
Anerkennungen von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich ist es möglich akademische Prüfungsleistungen einer anderen Hochschule oder Universität anzuerkennen.
Nicht eingeschlossen sind hierbei Leistungen aus Weiterbildungen, wie z.B. den IHK-Aufstiegsfortbildungen. Dies stellt alleine die hochschulrechtliche Würdigung dar und ist in keinster Weise Ausdruck der Qualität oder der inhaltlichen Wissensvermittlung dieser Einrichtung. Die hierbei erworbenen Kenntnisse werden Ihnen Ihr zukünftiges Fernstudium und vor allem eine durchführbare Verkürzung erleichtern.
Um Anträge auf Anerkennung prüfen und vorbereiten zu können, benötigen wir von Ihnen die Lehrinhalte der Fächer, die anerkannt werden sollen - d.h. eine Aufstellung über die Lehrinhalte von der Hochschule oder Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis sowie die Leistungsübersicht im Original oder in beglaubigter Form. Den Antrag zur Anerkennung stellen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags zum Fernstudium.
Sollten sie aufgrund von Anerkennungen eine Straffung Ihres Ablaufes wünschen, erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Studienverlauf. Hierbei wird sich an Ihren Wünschen und Anforderungen orientiert.