
Zulassungsvoraussetzungen
Option A - für Rechtsanwaltsfachangestellte
Um zum Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte
zugelassen zu werden, ist eine der foldenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis der Fachhochschulreife,
- der allgemeinen Hochschulreife bzw.
- der fachgebundenen Hochschulreife
Option B - für Rechtsfachwirte
Für den Einstieg in das 4. Fachsemester unter Anerkennung der Prüfungsleistungen aus Ihrer Aufstiegsfortbildung sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses der Fortbildungsprüfung zum/zur Rechtsfachwirt/in oder
- Bestehen aller Module der Aufstiegsfortbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) ohne abschließende Prüfung vor einer Rechtsanwaltskammer sowie
- die Fachhochschulreife,
- die allgemeine Hochschulreife bzw.
- die fachgebundene Hochschulreife
Bitte kontaktieren Sie unsere Studienberatung, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu besprechen.
Zulassung ohne Hochschulreife
Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten Aufstiegsfortbildung (Rechtsfachwirt, Betriebswirt, Handelsfachwirt o. ä.) oder die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der HZP:
- eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung und
- 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Mehr Infos zur Hochschulzugangsprüfung (HZP)
Parallel die Hochschulzugangsprüfung absolvieren
Über die sogenannte Gasthörerschaft besteht die Möglichkeit, direkt in Ihr Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte einzusteigen und die Zulassung ohne Hochschulreife (HZP) parallel zu absolvieren. Für Sie bedeutet das, dass Sie sofort mit Ihrem Studium starten können und keine Zeit verlieren. Nach erfolgreichem Bestehen der HZP werden Sie als Haupthörer in den jeweiligen Studiengang umgeschrieben. Alle bis dahin abgelegten Prüfungsleistungen werden kostenfrei anerkannt.
