
Zulassungsvoraussetzungen
Option A
Einstieg in das 1. Semester:
Um zum Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte zugelassen zu werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife oder
-
durch Ablegen der Hochschulzugangsprüfung (HZP)
Option B
Für den Einstieg in das 4. Fachsemester unter Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen der Aufstiegsfortbildung sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
1) Geprüfter Rechtsfachwirt mit Kammerprüfung
Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Kammerprüfung
oder
2) Aufstiegsfortbildung ohne abgeschlossene Kammerprüfung
Erfolgreicher Abschluss aller Module der Aufstiegsfortbildung ohne Kammerprüfung
sowie
- Allgemeine Hochschulreife oder
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife oder
- die erfolgreich abgeschlossene Hochschulzugangsprüfung (HZP)
Hochschulzugangsprüfung (HZP)
Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten Aufstiegsfortbildung (Rechtsfachwirt, Betriebswirt, Handelsfachwirt o. ä.) oder die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der HZP:
- eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung und
- 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Gasthörerschaft – parallel zur HZP studieren
Über die sogenannte Gasthörerschaft besteht die Möglichkeit, direkt zum Sommer- bzw. Wintersemester in das Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte einzusteigen und die HZP parallel zu absolvieren. Für Sie bedeutet das, dass Sie sofort mit Ihrem Wunschstudium starten können und keine Zeit verlieren. Alle bis dahin abgelegten Prüfungsleistungen werden kostenfrei anerkannt.
Empfehlung:
Abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r und anschließend eine mind. halbjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mind. 6-jährige einschlägige Berufspraxis in einem Rechtsanwaltsbüro
- Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer nach dem 3. Semester: Erfolgreicher Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r mit einer Berufspraxis von mind. 2 Jahren oder
- ohne Prüfung mit mind. 6-jähriger Berufspraxis in einem Anwaltsbüro
Mehr Informationen zur Hochschulzugangsprüfung (HZP):

» Bitte kontaktieren Sie unsere Studienberatung, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu besprechen.