


Katja Bengtsson-Schmidt
Ihre Ansprechpartnerin
+49 3841 753 - 7872Zulassung zum Bachelor Rechtswissenschaften

Je nachdem, welche Vorkenntnisse und Abschlüsse Sie bereits mitbringen, bieten wir Ihnen 2 Optionen, sich ins Bachelorstudium Rechtswissenschaft für Notarfachwirte einzuschreiben. Option A gibt Ihnen die Möglichkeit, direkt und berufsbegleitend in 8 Semestern den staatlichen Hochschulabschluss „Bachelor of Laws (LL.B.)“ zu erwerben. Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung zum Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Notarfachwirt oder die Prüfung vor einer Notarkammer erfolgreich absolviert haben steht Ihnen die Option B zur Verfügung. Hier können Sie direkt im 4. Semester starten und so Ihr Studium verkürzen.
Option A
Einstieg in das 1. Semester:
Um zum Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Notarfachwirte zugelassen zu werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife oder
- durch Ablegen der Hochschulzugangsprüfung (HZP)
Option B
Für den Einstieg in das 4. Fachsemester unter Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen der Aufstiegsfortbildung sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
1) Geprüfter Notarfachwirt mit Kammerprüfung
Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Kammerprüfung
oder
2) Aufstiegsfortbildung ohne abgeschlossene Kammerprüfung
Erfolgreicher Abschluss aller Module der Aufstiegsfortbildung ohne Kammerprüfung
sowie
- Allgemeine Hochschulreife oder
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife oder
-
die erfolgreich abgeschlossene Hochschulzugangsprüfung

Zulassung ohne Hochschulreife
Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten Aufstiegsfortbildung (Rechtsfachwirt, Betriebswirt, Handelsfachwirt o. ä.) oder die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der HZP:
eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung und 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung

Direkt einsteigen und die Hochschulzugangsprüfung absolvieren
Über die Gasthörerschaft besteht die Möglichkeit, direkt zum Sommer- bzw. Wintersemester ins Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Notarfachwirte einzusteigen und die HZP parallel zu absolvieren. Für Sie bedeutet das, dass Sie sofort mit Ihrem Wunschstudium starten können und keine Zeit verlieren. Alle in der Gasthörerschaft abgelegten Prüfungsleistungen werden nach bestandener HZP in der Haupthörerschaft kostenfrei anerkannt.
Empfehlung:
Abgeschlossene Berufsausbildung als Notarfachangestellter und anschliessend eine mind. 1,5-jährige einschlägige Berufspraxis vor Studienbeginn oder
eine mind. 6-jährige einschlägige Berufspraxis in einem Notariat
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung vor der Notarkammer nach dem 3. Semester: Erfolgreicher Abschluss als Notarfachangestellter mit einer Berufspraxis von mind. 3 Jahren oder
ohne Abschluss dieser Berufsausbildung mit mind. 6-jähriger Berufspraxis in einem Notariat

» Bitte kontaktieren Sie unsere Studienberatung, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu besprechen.

Auch ohne Abitur durfte ich das Studium bereits als Gasthörerin beginnen und Klausuren ablegen. Die Hochschulzugangsprüfung legte ich parallel am Ende des ersten Semesters ab. Nach Bestehen der HZP wurde ich direkt zum nächsten Semester immatrikuliert und alle Prüfungsleistungen wurden angerechnet.“