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Yvonne Lindgren

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Was ist noch privat?

Trotz aller Gefahren von Cyberkriminalität ist es ein hohes Gut unserer Demokratie, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleibt. Eine stärkere Regelung mahnte jüngst das Bundesverfassungsgericht an. Gefordert ist damit auch die verstärkte Weiterbildung derjenigen, die im Bereich IT-Sicherheit und Forensik tätig sind. WINGS bildet ab Herbst Cybercrime-Experten im neuen Fernstudiengang „Master IT-Sicherheit und Forensik“ aus. Wir fragen Frau Professorin Antje Raab-Düsterhöft , Informatikerin und Studiengangsleiterin, und Herrn Professor Bodo Wiegand-Hoffmeister, Jurist und Rektor, zur Bedeutung dieses Urteils für unsere Gesellschaft und für alle in diesem Berufsfeld tätigen Personen.

Frage: Im April hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die momentane Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Grundsatz korrekt ist, jedoch einer stärkeren Regelung bedarf. Was genau hat das BVG bemängelt?

Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister: Im Wesentlichen gingen dem Bundesverfassungsgericht die verfahrensrechtlichen Schutzmechanismen im Rahmen des Kernbereichsschutzes zum Teil nicht weit genug. Dabei nimmt das Gericht durchaus Abstufungen danach vor, wie weit man der Privatheit seiner Umgebung vertrauen kann, angefangen vom in der eigenen Wohnung vertraulich gesprochenen Wort über die Onlinedurchsuchung von Computern bis zur Telefonüberwachung. 

Frage: Sehen Sie darin eine Gefahr, dass allen Ermittlern damit weitgehend die Hände gebunden sind, wenn es darum geht, Daten im privaten Lebensraum zu überprüfen und auszuwerten?

Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister: Das sehe ich nicht. Daten dürfen ja auch weiterhin im privaten Lebensraum erhoben und ausgewertet werden. Es geht maßgeblich darum, dass diese Daten gefiltert beziehungsweise gelöscht und auch nicht verwertet werden. Nach wie vor gehören Gespräche über beabsichtigte oder geplante schwere Straftaten nicht dazu, wohl aber die Erörterung von Beziehungsproblemen. Neu ist nun, dass in manchen Fällen unabhängige Stellen vorgeschaltet werden müssen, die die Daten zunächst sichten und filtern, was bislang die Ermittler selbst vorgenommen haben. Dadurch werden die Verfahren tatsächlich anspruchsvoller.

Prof. Dr. Antje Raab-Düsterhöft: Die technischen Konsequenzen sind darin zu sehen, dass während der Überwachung automatisch erkannt werden muss, wann es sich um ein Gespräch über geplante Straftaten handelt und wann um ein Gespräch über Beziehungsprobleme, bei dem die Überwachung nun „ausgeschaltet“ werden muss. Eine derartige inhaltliche Auswertung der Daten stellt uns heute noch vor große Herausforderungen.

Frage: Wie funktionieren Mechanismen der Prüfung von Telefonaten, E-Mails oder Videos und worauf werden Studierende Ihres Studiengangs insbesondere geschult?

Prof. Dr. Antje Raab-Düsterhöft: Im Mittelpunkt unseres Fernstudienganges „Bachelor IT-Forensik“ steht die automatische Analyse von großen Datenmengen und Medien. Das heißt, die Studenten lernen bei uns, E-Mails automatisch nach Inhalten zu analysieren. Sie lernen auch, wie man Informationen aus den sozialen Medien wie Facebook automatisch sammeln kann, um sie dann auszuwerten. Des Weiteren lernen die Studenten Bilder und Videos nach Personen oder Objekten automatisiert zu analysieren.

Frage: Nun beschäftigen sich ganze Berufsgruppen mit diesem Themenkomplex und müssen sich ständig weiterbilden, um den rechtsstaatlichen Anforderungen Genüge zu tun. Welche Spezialkenntnisse vermitteln Sie in Ihrem Studiengang, so dass Angriffe zwar erfolgreich abgewehrt werden können, der private Lebensraum aber dennoch geschützt bleibt?

Prof. Dr. Antje Raab-Düsterhöft: In unseren Studiengängen „Bachelor IT-Forensik“ und „Master IT-Sicherheit und Forensik“ werden neben aktuellen Informatik-Kenntnissen auch grundlegende Rechtskenntnisse vermittelt. Datenschutzrecht gehört genauso zu unserer Ausbildung wie etwa die Vermittlung von Kenntnissen über mögliche Computer-Angriffsszenarien. Außerdem erwerben bei uns die Studenten Wissen über IT-Sicherheitsmaßnahmen bezüglich Angriffen in Computernetzen als auch über das forensische Vorgehen, wenn Angriffe auf Computer oder Netze erfolgt sind und werden befähigt, dazu eine gerichtsverwertbare Dokumentation zu erstellen.

Frage: An wen richten sich Ihre Studiengänge? 

Prof. Dr. Antje Raab-Düsterhöft: Die Studiengänge richten sich an IT-Administratoren, Programmierer, Berufstätige in öffentlichen Einrichtungen oder Firmen, die mit IT-Sicherheitsfragestellungen schon zu tun haben oder sich auf diesem Gebiet ihre zukünftige Tätigkeit vorstellen können. Speziell der Bachelor-Studiengang ist auf Polizeibeamte zugeschnitten. 

Frage: Welche zusätzlichen Qualifikationen erlernen die Studierenden, die bereits im Berufsfeld IT-Sicherheit und Forensik tätig sind?

Prof. Dr. Antje Raab-Düsterhöft: Große Datenmengen, egal ob Texte, Bilder oder Videos, müssen automatisiert und nach speziellen Kriterien analysiert werden. Wie schon gesagt: Wann ist eine E-Mail privat? Bei welchen Themen muss ich den Telefonmitschnitt unterbrechen? Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Privatheit in einem Überwachungsvideo? In welcher Form erfolgen heute Angriffe auf Computernetze? Welche Sicherheitsmechanismen kann man einsetzen, um sich davor zu schützen? Wie sicher sind digitale Ausweise? Was ist von der Technik rund um die digitale Identität, wie zum Beispiel der digitale Ausweis, die Iris-Erkennung, der Finger-Abdruck, zu erwarten? Das sind Inhalte, die wir den Studierenden im Studium vermitteln.

Frage: Wie lange dauert das Studium und welchen Abschluss können die Studierenden erlangen?

Prof. Dr. Antje Raab-Düsterhöft: Der Bachelor-Studiengang „IT-Forensik“ dauert vier Jahre und endet mit einem Bachelor of Engineering (B.Eng.). Der Master-Studiengang „IT-Sicherheit und Forensik“ läuft über zwei Jahre und schließt mit einem Master of Engineering (M.Eng.) ab.

Frage: Wenn Sie einen Ausblick wagen sollten: Wo sehen Sie die Branche in zehn Jahren und worauf stellen Sie sich bereits heute in Ihrem Studiengang IT-Sicherheit und Forensik des Fernstudiengangs an der Hochschule Wismar ein?

Prof. Dr. Antje Raab-Düsterhöft: Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Internets im alltäglichen Leben, in der Industrie und den damit zusammenhängenden Anwendungen, denke ich, dass Fragestellungen zur IT-Sicherheit eine noch zentralere Rolle einnehmen werden als heute. Ich denke und hoffe sehr, dass die IT-Sicherheitsmaßnahmen so gut sein werden, dass die Fiktion im Buch von Marc Elsberg „Black out“ nicht wahr werden kann.

Frau Prof. Dr. Antje Raab-Düsterhöft , Herr Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister, wir danken Ihnen für das Interview.