Um zum Fernstudiengang Master Bautenschutz zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
ein nationaler oder internationaler Hochschulabschluss in den Ingenieur-, Architektur-, Werkstoff-, Umwelt-, Verfahrens-, Denkmal- oder Naturwissenschaften bzw. in einem naturwissenschaftlich-technisch orientierten Wirtschafts- oder Lehramtsstudiengang
eine i.d.R. mind. 1 Jahr sachverwandte Berufspraxis nach dem ersten Hochschulabschluss
Besonderheiten
Absolvent:innen mit 180 ECTS-Punkten: Nachweis zusätzlicher 1,5 Jahre (insgesamt 2,5 Jahre) einschlägiger Berufspraxis
Direkt einstiegen und Berufspraxis parallel erwerben »Über die Gasthörerschaft besteht die Möglichkeit, direkt ins Fernstudium einzusteigen und gleichzeitig die fehlende Berufspraxis zu erwerben.
für ausländische Studienbewerber: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH bzw. TestDAF)
Gasthörerschaft
Über die sogenannte Gasthörerschaft besteht die Möglichkeit, direkt zum Sommer- bzw. Wintersemester in das Fernstudium einzusteigen und parallel die benötigte Berufspraxis zu erlangen. Für Sie bedeutet das, dass Sie sofort mit Ihrem Wunschstudium starten können und keine Zeit verlieren. Alle während der Gasthörerschaft abgelegten Prüfungsleistungen werden kostenfrei anerkannt.
» Gerne prüfen wir Ihre individuellen Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation.