Informatikrecht

Inhalte: 

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen
  • Mediengesetze nach medialen Erscheinungsformen
  • Fernabsatzrecht - Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • IT-Vertragsrecht
  • Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht, Patentrecht, Arbeitnehmererfindungen, Besonderheiten beim  Schutz von Computerprogrammen, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht, Markenrecht)
  • Datenschutzrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Domainrecht
  • Computerstraftaten

Qualifikationsziel:

Lernziel ist es, die Grundstrukturen des IT- und Computerrechts zu überblicken, rechtliche Probleme und Risiken von Unternehmen und Privatpersonen auf  diesem Rechtsgebiet zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen. Diese Kompetenzen sollen es den Studierenden erleichtern und ermöglichen, Fragen des IT- und Computerrechts offensiv, eigenverantwortlich und kompetent anzugehen. 

 

Modulverantwortung