Anerkennungen von Prüfungsleistungen

Grundsätzlich ist es möglich, akademische Prüfungsleistungen bzw. ein komplettes Vordiplom einer anderen Hochschule oder Universität anzuerkennen.

Ebenso ist es möglich Leistungen aus Weiterbildungen, wie z.B. den IHK-Aufstiegsfortbildungen anzuerkennen.

Um Anträge auf Anerkennung prüfen und vorbereiten zu können, benötigen wir von Ihnen die Lehrinhalte der Fächer, die anerkannt werden sollen - d.h. eine Aufstellung über die Lehrinhalte von der Hochschule oder Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis sowie die Leistungsübersicht im Original oder in beglaubigter Form. Den Antrag zur Anerkennung stellen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags zum Fernstudium.

Sollten sie aufgrund von Anerkennungen eine Straffung Ihres Ablaufes wünschen, erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Studienverlauf. Hierbei wird sich an Ihren Wünschen und Anforderungen orientiert.

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LL.B.

Katja Bengtsson-Schmidt

+49 3841 753 - 7872

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