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Datenschutzhinweise für Lehrveranstaltungen und Prüfungen

1.    Kann ich ZOOM anonym nutzen oder nur mit namentlicher Anmeldung?
Wo immer möglich nutzen wir für die Nutzung von ZOOM die nichtangemeldete Teil-nahme, wo der Nutzer die Angabe seines Namens wählen kann (z.B. bei Interessenten und Marketingveranstaltungen). Bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist die An-meldung am System mit Nutzerdaten erforderlich.

2.    Welche personenbezogenen Daten werden über mich bei Nutzung von ZOOM gespeichert?
Es werden bei Nutzung von ZOOM nur die minimal für den Betrieb erforderlichen perso-nenbezogenen Daten in Zoom hinterlegt und/oder verarbeitet, nämlich:
-    Vorname, Nachname
-    dienstliche/studentische HS-E-Mailadresse (*@*hs-wismar.de)
-    IP-Adresse der teilnehmenden Nutzer
-    Log-Daten der Meetings (welche Meetings, Datum, Dauer der Teilnahme)

3.    Hat ZOOM auch Zugriff auf meine Festplatte und dort gespeicherte private Daten?
Nein, ZOOM hat ohne meine ausdrückliche Einwilligung keinen Zugriff auf meine Fest-platte und meine privaten Daten.

4.    Wer hat Zugriff auf meine Daten?
Den Zugriff auf die Daten haben grundsätzlich nur WINGS – Mitarbeiter, außerdem bei Lehrveranstaltungen die Dozenten und in prüfungsbezogenen Verfahren der Prüfungsaus-schuss.
Für die erforderlichen Zugriffe ist ein festes Berechtigungssystem und Rollenkonzept für Administratoren und Nutzer implementiert.

5.    Wo liegen meine Daten bzw. wo steht das Rechenzentrum von ZOOM?
-    Die Server, auf denen ZOOM für die WINGS personenbezogene Daten verarbeitet, stehen innerhalb der EU, die Daten werden verifizierbar in einer EU-Cloud gespeichert.

6.    Werden meine Daten in die USA übermittelt?
Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich auf Servern innerhalb der EU. Soweit eine Über-mittlung und Verarbeitung in den USA stattfindet, stellt ZOOM sicher, dass diese durch die geltenden Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission geregelt ist und die Informationsrechte der Betroffenen gewahrt werden. Die entsprechenden Daten-schutzhinweise finden Sie unter: https://zoom.us/de-de/privacy.html

7.    Wie werden meine Daten verschlüsselt?
Zoom Meetings und Webinare nutzen standardmäßig eine AES 256-Bit GCM-Verschlüsselung für Audio, Video und Anwendungsfreigabe.

8.    Wann werden meine Daten gelöscht?
 Die Löschung erfolgt automatisch nach der Exmatrikulation. nach oder im Falle etwaiger noch offener Rechtsmittelverfahren mit deren Abschluss. Eine längere Speicherung ist mit Einwilligung der Dateninhaber möglich.

9.    Werden Lehrveranstaltungen und Online-Prüfungen aufgezeichnet?
-    Lehrveranstaltungen werden teilweise aufgezeichnet. Hierfür gelten fest definier-te Szenarien. Von den Teilnehmern wird in jedem Fall die vorherige Zustimmung zur Aufzeichnung eingeholt.  Teilnehmerlisten erscheinen nicht in Aufzeichnung, so dass bis auf den Veranstalter jeder Teilnehmer selbst entscheiden kann, ob seine Daten in der Aufzeichnung vorkommen.
-    Online-Prüfungen werden nicht aufgezeichnet.
-    Für jede Art von Aufzeichnungen gelten fest definierte Aufbewahrungs- und Löschfristen.

10.    Werden bei Online-Prüfungen die gezeigten Ausweisdokumente gespeichert?
Nein, die Daten werden lediglich geprüft, jedoch grundsätzlich weder aufgezeichnet noch gespeichert.

11.    Wird bei Online –Prüfungen ein Raum-Scan von mir gefordert?
Nein, ein Raumscan wird nicht generell gefordert. Ausnahmen gelten jedoch z.B. bei ei-nem Täuschungsverdacht oder festgestellten Unregelmäßigkeiten während einer Online-Prüfung - dann können die Prüfungsaufsichten einen Raumscan fordern.
In jedem Fall müssen während der gesamten Online-Prüfung der Arbeitsbereich und die Teilnehmer sichtbar sein, diese müssen entsprechende Kameraeinstellungen sicherstellen.  

12.    Ist sichergestellt, dass meine Daten unverfälscht an den Prüfer übermittelt werden?
Ja, das ist sichergestellt. Die Übermittlung an die WINGS erfolgt über die Lernplattform, die Übermittlung an die Prüfer durch die zuständigen Studiengangskoordinatoren oder das Zulassungs- und Prüfungsamt für Fernstudienangelegenheiten. Das gilt auch für die Übermittlung an den Prüfungsausschuss, soweit dieser für die Entscheidung zuständig ist.