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Sabine Zimmermann

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Öffentliches Recht

Thema: 

Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts, ausgewählte Themen des besonderen Verwaltungsrechts

Inhalt: 

  • Überblick über die wesentlichen Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Blick auf das Wirtschaftsverwaltungshandeln
  • Erläuterung der speziellen Rechtsgrundlagen des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Grundzüge der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung, der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie des Rechts der Wirtschaftsförderung - Subventionswesen)

Qualifikationsziel: 

Die Studierenden kennen und verstehen die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts und sind in der Lage, einfache Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsrechts rechtsrichtig auf entsprechende Sachverhalte anzuwenden. Die Studierenden eignen sich strukturiertes Denken in rechtlich-spezifischen Zusammenhängen an und können wissenschaftlich fundierte Rechtslösungen.

Modulverantwortung