Zulassung

Der akademische Titel Master of Law (LL.M.) Wirtschaftsrecht bzw. Wirtschaftsrecht für Ingenieure ergänzt ein abgeschlossenes Erststudium. Der Studiengang ist nicht konsekutiv und kann deshalb mit beliebigen anderen Studienleistungen kombiniert werden und erfordert einen Nachweis von insgesamt 300 ECTS-Punkten 

Hiervon entfallen 90 ECTS auf den Online-Master-Fernstudiengang. Somit müssen 210 ECTS Punkte daher aus der vorherigen Qualifikation nachgewiesen werden. Diplomabschlüsse werden in aller Regel mit 210 ECTS anerkannt, Bachelor-Abschlüsse sind oft mit 180 ECTS konzipiert. Das erste juristische Staatsexamen wird von der Hochschule Wismar mit 240 ECTS-Punkten anerkannt. Eine Anrechnung einzelner Scheine auf Fachmodulen erfolgt jedoch nicht.

Brückenkurse helfen, diese juristischen oder betriebswirtschaftlichen Grundqualifikationen zu erwerben, soweit sie fehlen. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, das Online-Studium parallel zu den Brückenkursen in Form der Teilnahme an Weiterbildungsmodulen zu starten und die Immatrikulation vorzunehmen, sobald die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind.

Jeder der drei angebotenen Brückenkurse repräsentiert eine Leistung von 10 ECTS Punkten. Die drei angebotenen Brückenkurse sind daher geeignet, eine Vorqualifikation von 180 ECTS-Punkten auf 210 ECTS-Punkte zu erhöhen. Zusammen mit dem Master Online-Fernstudium kann damit die für den LL.M. erforderliche Gesamtanzahl von 300 ECTS-Punkten erreicht werden. Die Gesamtzahl der ECTSPunkte braucht erst zum Abschluss des Studiums nachgewiesen werden. Soweit die für die Zulassung erforderlichen 210 ECTS-Punkte fehlen, kann alternativ zu den Brückenkursen auch eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von 30 ECTS anerkannt werden.