Qualifikationsziel:
Sie erwerben Grundkenntnisse in ausgewählten Teilgebieten des Wirtschaftsrechts. Sie sind damit in der Lage, für einfache Sachverhalte eine sachgerechte juristische Lösung aus dem Gesetz abzuleiten. Sie entwickeln ein Problembewusstsein für rechtliche Schwierigkeiten und sind kompetente Kommunikationspartner für interne oder externe Rechtsberater.