Die Studierenden überblicken das Sozialversicherungsrecht, kennen die einschlägigen Regelungen und sind befähigt diese auf typische Sachverhalts- und Problemkonstellationen anzuwenden. Sie erkennen die Regelungsziele der staatlich finanzierten Sozialleistungen, die Leistungsgründe und wesentlichen Leistungsinhalte. Sie beherrschen die Besonderheiten des Sozialverwaltungsverfahrens und die Grundzüge des Leistungserbringungsrechts.