Im 7. Semester absolvieren Sie ein 100-tägiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung und erstel- len eine Projektarbeit inklusive Dokumentation. Damit erfüllen Sie nach Studienabschluss die Voraussetzungen, um zusätzlich zum Hochschulabschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ auch die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte:r Sozialarbeiter:in“ gemäß § 3 Sob AnG MV zu erhalten.
Gut zu wissen: Sind Sie bereits im sozialen Bereich tätig? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihre persönlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Praktikums.
✓ 100-tägiges Praktikum im 7. Semester ✓ Staatlicher Hochschulabschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ ✓ „Staatlich anerkannte: r Sozialarbeiter:in“ gemäß § 3 SobAnG MV