Im 7. Semester absolvieren Sie ein 100-tägiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung und erstellen eine Projektarbeit inklusive Dokumentation. Damit erfüllen Sie nach Studienabschluss die Voraussetzungen, um zusätzlich zum Hochschulabschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ auch die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte:r Sozialarbeiter:in“ gemäß § 3 Sob AnG MV zu erhalten.
Gut zu wissen: Sind Sie bereits im sozialen Bereich tätig? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihre persönlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Praktikums.
✓ 100-tägiges Praktikum im 7. Semester ✓ Staatlicher Hochschulabschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ ✓ „Staatlich anerkannte:r Sozialarbeiter:in“ gemäß § 3 SobAnG MV