Anerkennung von Prüfungsleistungen

Grundsätzlich ist es möglich, akademische Prüfungsleistungen einer anderen Hochschule oder Universität anzuerkennen.

Um Anträge auf Anerkennung prüfen und vorbereiten zu können, benötigen wir von Ihnen die Lehrinhalte der Module, die anerkannt werden sollen - d.h. eine Aufstellung über die Lehrinhalte von Ihrer Hochschule bzw. Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis (Modulhandbuch siehe Studienordnung) sowie Ihre Leistungsübersicht in beglaubigter Form. Den Antrag zur Anerkennung stellen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags zum Online Fernstudium.

Sollten Sie aufgrund von Anerkennungen eine Straffung Ihres Ablaufes wünschen, erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Online - Fernstudienverlauf. Hierbei wird sich an Ihren Wünschen und Anforderungen orientiert.

Download Antrag Anerkennung von Prüfungsleistungen 

Erworbene Kenntnisse durch Leistungen aus absolvierten Weiterbildungen, wie z.B. den IHK-Aufstiegsfortbildungen (Meister / Fachwirte) sind ggf. anzuerkennen. Sie erhalten, nach vorheriger Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss der Hochschule Wismar für Fernstudienangelegenheiten, die Berechtigung für einen Einstieg in das zweite bzw. dritte Fachsemester des Online-Fernstudiums. Hierzu benötigen wir von Ihnen vorab die IHK-Abschlusszeugnisse und die dazugehörigen Modulbeschreibungen.

Download Antrag Anerkennung von Prüfungsleistungen außerhalb des Hochschulwesens- 6 Semester

Download Antrag Anerkennung von Prüfungsleistungen außerhalb des Hochschulwesens- 8 Semester

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Ihr Ansprechpartner

Kevin Niemann

+49 3841 753 - 5110

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