Individualarbeitsrecht mit seinen Bezügen zum kollektiven Arbeitsrecht
Gegenstand sind insbesondere Anbahnung, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Grundstrukturen des kollektiven Arbeitsrechts
Qualifikationsziel:
Die Studierenden kennen und verstehen die Grundlagen des Arbeitsrechts und sind in der Lage, entsprechende Vorschriften rechtsrichtig auf typische Sachverhalte aus dem Bereich des Arbeitslebens anzuwenden. Die Studierenden eignen sich die grundlegenden Strukturen des Arbeitsrechts an und können wissenschaftlich fundierte Rechtslösungen entwickeln und diese argumentativ vertreten.