3. E-Commerce - Fernabsatzrecht - Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
4. IT-Vertragsrecht
5. Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht, Patentrecht, Arbeitnehmererfindungen, Besonderheiten beim Schutz von Computerprogrammen, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht, Markenrecht)
6. Datenschutzrecht
7. Wettbewerbsrecht
8. Domainrecht
9. Computerstraftaten
Die Grundsätze des IT- und Computerrechts werden vermittelt und eine praxisgerechte Anwendung anhand von anwendungsbezogenen Studieninhalten und zahlreichen Fallbeispielen geübt.
Qualifikationsziel
Die Studierenden kennen und verstehen die Grundsätze der gesetzlichen Regelungen des IT- und Computerrechts und können diese praxisgerecht anwenden.
Sie sind in die Lage versetzt, die Grundstrukturen des Informatikrechts in den Zusammenhängen der Wirtschaftsinformatik zu überblicken, rechtliche Probleme und Risiken von Unternehmen und Privatpersonen zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen.
Damit ist es ihnen möglich, für die Wirtschaftsinformatik relevante Fragen des Informatikrechts offensiv, eigenverantwortlich und kompetent anzugehen.