Sie überblicken das Sozialversicherungsrecht und kennen die einschlägigen Regelungen. Sie sind befähigt diese auf typische Sachverhalts- und Problemkonstellationen anzuwenden. Außerdem erkennen Sie die Regelungsziele der staatlich finanzierten Sozialleistungen, die Leistungsgründe und wesentlichen Leistungsinhalte. Sie beherrschen die Besonderheiten des Sozialverwaltungsverfahrens und die Grundzüge des Leistungserbringungsrechts.