Die Studierenden werden zur Bearbeitung konkreter betreuungsrelevanter Rechtsfälle unter Anwendung des erlernten Wissens und der Kompetenzen aus den Pflichtmodulen 7 und 13 befähigt. Durch die Präsentation des jeweiligen Falls und der möglichen Lösungsansätze vor der Gruppe bis hin zu den kollegialen, fachlich fundierten Kommentaren und alternativen Ansätzen in der Diskussion verstärken die Studierenden ihre Kompetenz zur Abwägung verschiedener Lösungsansätze und zur Vertretung ihrer Rechtsauffassung.
Sie wenden rechtswissenschaftliche Methoden zum Entwurf juristischer Lösungen an und erstellen juristische Kurz-Gutachten. Sie können unter Verwendung der juristischen Fachsprache argumentieren.