Grundsätzlich ist es möglich, akademische Prüfungsleistungen einer anderen Hochschule oder Universität anzuerkennen. Nicht eingeschlossen sind hierbei Leistungen aus Weiterbildungen, wie z.B. den IHK-Aufstiegsfortbildungen. Dies stellt alleine die hochschulrechtliche Würdigung dar und ist in keinster Weise Ausdruck der Qualität oder der inhaltlichen Wissensvermittlung dieser Einrichtung.
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bitte mit dem Zulassungsantrag zum Fernstudium Bachelor IT-Forensik. Sollten Sie aufgrund von Anerkennungen eine Straffung Ihres Ablaufes wünschen, erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Studienverlauf. Hierbei wird sich an Ihren Wünschen und Anforderungen orientiert.
Leistungen ausIHK-Aufstiegsfortbildungen(z.B. Meister oder Fachwirt) sind ggf. anzuerkennen. Sie erhalten, nach vorheriger Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss der Hochschule Wismar für Fernstudienangelegenheiten, die Berechtigung für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester. Hierzu benötigen wir von Ihnen vorab die IHK-Abschlusszeugnisse und die dazugehörigen Modulbeschreibungen.