Die Weiterbildung Mediation ist nach § 12 BildungsfreistellungsgesetzMecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) als berufliche Weiterbildung vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.
Gemäß § 2 (1) BfG M-V steht allen Beschäftigen, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, ein Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen [...] Weiterbildung, zu.
"Der Anspruch auf Freistellung zum Zwecke der Weiterbildung nach diesem Gesetz besteht für fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres"
Die Antragstellung zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach den Bildungsfreistellungsgesetzes anderer Bundesländer erfolgt zeitnah.