Zulassungsvoraussetzungen
Für die Basis-Ausbildung Mediation ist keine berufsrechtliche Zulassungsvoraussetzung gegeben. Dennoch sollten Sie als Kursteilnehmer die Eigenschaft mitbringen, Konflikte außergerichtlich und unparteiisch lösen zu wollen.
Die Weiterbildung steht somit allen Interessenten offen, die sich dieser Aufgabe stellen möchten, unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation.
Um an den beiden Spezialisierungsmodulen Familienmediation teilnehmen zu können, müssen Sie bereits ausgebildeter Mediator/-in sein und sollten nach Möglichkeit über erste, eigene praktische Erfahrungen in der Mediation verfügen.
