Wirtschaftlich bedeutsame Vertragstypen (Werkvertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag, Kredit- und Kreditsicherungsverträge, Vertriebsverträge, Transport- und Lagerverträge)
Grundzüge des Arbeitsrechts
Grundzüge des Wettbewerbsrechts (Kartellrecht und Recht des unlauteren Wettbewerbs)
Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes
Rechtsdurchsetzung (Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung)
Grundzüge des Insolvenzrechts
Qualifikationsziel
Die Studierenden sind mit den gesetzlichen Regeln der wichtigsten Vertragstypen des deutschen Wirtschaftsprivatrechts vertraut. Sie sind befähigt, diese Regeln auf einfach gelagerte Fälle anzuwenden und dafür sachgerechte juristische Lösungen aus dem Gesetz abzuleiten.
Die Studierenden überblicken die Grundstrukturen wichtiger Gebiete des deutschen Wirtschafts- und Verfahrensrechts und sind auf diesen Gebieten kompetente Kommunikationspartner für interne oder externe Rechtsberater.