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Der Bedarf nach einer anderen Streitkultur in der Gesellschaft auf der einen Seite und der Bedarf nach Entlastung der Justiz auf der anderen Seite eröffnen immer mehr praktische Einsatzfelder für mediative Verfahrensbegleitung.
Mediation ist eine Methode zur Konfliktbeilegung, in der ein neutraler Dritter auf freiwilliger Basis zwischen zwei oder mehr Parteien vermittelt und sie darin unterstützt, gemeinsam eine interessengerechte Lösung zu erarbeiten. Vornehmliches Ziel ist, dass auf Basis der beteiligten Parteien die Konflikt -/ Entscheidungssituation so bearbeitet wird, dass eine so genannte Win-Win-Lösung erzielt wird.
Diese Art der Konfliktlösung wurde in den 60er und 70er Jahren in den USA entwickelt. Sie stellt dort mittlerweile in vielen Bereichen eine ebenso häufig wie erfolgreich genutzte Alternative zum gerichtlichen Verfahren dar. Auch in Deutschland sowie anderen europäischen Ländern findet das Konzept der Mediation zunehmend Verbreitung.
Hierbei bleibt die inhaltliche Verantwortung für die Konfliktlösung bei den Parteien. Der Mediator dagegen übernimmt die Verantwortung für den Prozess der Konfliktbearbeitung. Er entwirft ein situationsadäquates Verfahren, schafft die Rahmenbedingungen für eine konstruktive Kommunikation, strukturiert das Gespräch und dokumentiert dessen Ergebnisse.
In dieser umfassenden Unterstützung der Parteien, in einem selbstbestimmten Prozess der Erarbeitung eines für alle Seiten befriedigenden Ergebnisses, liegen die spezifische Herausforderung und der besondere Wert der Mediation.