Neue Möglichkeiten dank Onlinestudium
Studieren mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist bei WINGS gut möglich. Kommen Sie auf uns zu. Gemeinsam schauen wir in einem persönlichen Gespräch, wie ein Studium für Sie realisierbar ist. Denn wir möchten Studierenden mit Beeinträchtigungen eine möglichst gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am Studium ermöglichen.
"Niemand darft wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
(Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes)
Weil wir Fern- und Onlinestudiengänge anbieten, sind einige Hürden, die im Präsenzstudium anfallen, nicht vorhanden. Im Onlinestudium z.B. bekommen Sie alle Lehrninhalte über unsere Studien-App und auch die Prüfungen können Sie online absolvieren. So ist es möglich, von zu Hause aus zu 100 Prozent online den staatlichen Hochschulabschluss zu machen. Und auch in einem Fernstudium mit Präsenzphasen finden wir zusammen eine Möglichkeit, Ihr Studium bei uns zu realisieren. Sprechen Sie uns gerne an.
Studierende mit Beeinträchtigungen müssen inhaltlich die gleichen Leistungen nachweisen, wie ihre Kommilitonen ohne Beeinträchtigung. Um eine Chancengleichheit zu gewährleisten und den Mehraufwand an Zeit und Energie auszugleichen, gibt es den Nachteilsausgleich.
Was genau ist der Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleiche betreffen Veränderungen beim Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen, z.B. eine verlängerte Schreibzeiten bei Klausuren, eine extra Räumlichkeit oder technische Hilfen. Benachteiligungen im Studium sollen so ausgeschlossen werden. Der Leistungsanspruch bleibt davon unberührt, weshalb der Nachteilsausgleich die Bewertung einer Prüfungsleistung auch nicht beeinflussen darf. Ein Nachteilsausgleich ist übrigens keine Bevorzugung, sondern das Recht eines jeden behinderten Studenten.
Ist der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nachzuweisen?
Der Anspruch muss nachgewiesen und schriftlich belegt werden durch:
- ein fachärztliches Gutachten
- Behandlungsberichte von Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
- Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
Gut zu wissen: Das Gutachten muss die Beschreibung der körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung aus ärztlicher Sicht enthalten und die sich daraus ergebende Behinderung in der Prüfung bzw. dem Studium aufzeigen. Die Angaben müssen für den medizinischen Laien verständlich sein. Die eigentliche Diagnose ist dabei nicht relevant. Ein Schwerbehindertenausweis allein begründet keinen Nachteilsausgleich. Auch der festgestellte Grad einer Behinderung ist für das Gewähren und die Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen im Studium und in Prüfungssituationen nicht ausschlaggebend.
Wie wird der Nachteilsausgleich beantragt?
Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem Studium gestellt werden, er muss zusammen mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht werden. Die Entscheidung zum Nachteilsausgleich trifft der jeweilige Prüfungsausschuss.
Wo finde ich den Antrag?
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu einem Studium mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung
- Studierendenwerk Rostock-Wismar - Psycho-soziale Beratungsstelle und Soziale Dienste
- Deutsches Studierendenwerk - Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen Studierendenwerk
- IBS Online-Bibliothek - Gesammelte Informationen, Leitfäden, Arbeitshilfen u.v.m.
Behindertenbeauftragte der Hochschule Wismar
Antje Bernier
03841 753-7465