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WINGS-Fernstudium

Studieren mit Beeinträchtigung

Studieren mit Handicap | WINGS-Fernstudium
Yvonne Lindgren

Yvonne Lindgren

Ihre Ansprechpartnerin

+49 3841 753 - 5143 Anfrage per E-Mail

Neue Möglichkeiten dank Onlinestudium

Studieren mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist bei WINGS gut möglich. Kommen Sie auf uns zu. Gemeinsam schauen wir in einem persönlichen Gespräch, wie ein Studium für Sie realisierbar ist. Denn wir möchten Studierenden mit Beeinträchtigungen eine möglichst gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am Studium ermöglichen.

"Niemand darft wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
(Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes)

Studieren mit Handicap | WINGS-Fernstudium
Tanja Techentin Master Digital Commerce, Marketing & Psychology

Nach meiner Online-Ausbildung zur Bürokauffrau war es aufgrund meines körperlichen Handicaps schwierig, einen Job zu finden. Die erfolglose Suche brachte mich zum Nachdenken und so entschloss ich mich, beruflich eine andere Richtung einzuschlagen - ein Studium. Mir war es sehr wichtig, dass das Studium vom Aufbau und Ablauf her einem Präsenzstudium möglichst ähnlich ist. Bei meiner Suche bin ich dann auf die WINGS aufmerksam geworden und war sofort begeistert.

Tanja Techentin - Praktikantin im Online-Marketing Absolventin im Bachelor Marketing & Studierende im Master Digital Commerce, Marketing & Psychology
Interview

Weil wir Fern- und Onlinestudiengänge anbieten, sind einige Hürden, die im Präsenzstudium anfallen, nicht vorhanden. Im Onlinestudium z.B. bekommen Sie alle Lehrninhalte über unsere Studien-App und auch die Prüfungen können Sie online absolvieren. So ist es möglich, von zu Hause aus zu 100 Prozent online den staatlichen Hochschulabschluss zu machen. Und auch in einem Fernstudium mit Präsenzphasen finden wir zusammen eine Möglichkeit, Ihr Studium bei uns zu realisieren. Sprechen Sie uns gerne an.

Studierende mit Beeinträchtigungen müssen inhaltlich die gleichen Leistungen nachweisen, wie ihre Kommilitonen ohne Beeinträchtigung. Um eine Chancengleichheit zu gewährleisten und den Mehraufwand an Zeit und Energie auszugleichen, gibt es den Nachteilsausgleich.

Was genau ist der Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche betreffen Veränderungen beim Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen, z.B. eine verlängerte Schreibzeiten bei Klausuren, eine extra Räumlichkeit oder technische Hilfen. Benachteiligungen im Studium sollen so ausgeschlossen werden. Der Leistungsanspruch bleibt davon unberührt, weshalb der Nachteilsausgleich die Bewertung einer Prüfungsleistung auch nicht beeinflussen darf. Ein Nachteilsausgleich ist übrigens keine Bevorzugung, sondern das Recht eines jeden behinderten Studenten.

Ist der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nachzuweisen?

Der Anspruch muss nachgewiesen und schriftlich belegt werden durch:

  • ein fachärztliches Gutachten
  • Behandlungsberichte von Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes

Gut zu wissen: Das Gutachten muss die Beschreibung der körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung aus ärztlicher Sicht enthalten und die sich daraus ergebende Behinderung in der Prüfung bzw. dem Studium aufzeigen. Die Angaben müssen für den medizinischen Laien verständlich sein. Die eigentliche Diagnose ist dabei nicht relevant. Ein Schwerbehindertenausweis allein begründet keinen Nachteilsausgleich. Auch der festgestellte Grad einer Behinderung ist für das Gewähren und die Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen im Studium und in Prüfungssituationen nicht ausschlaggebend.

Wie wird der Nachteilsausgleich beantragt?

Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem Studium gestellt werden, er muss zusammen mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht werden. Die Entscheidung zum Nachteilsausgleich trifft der jeweilige Prüfungsausschuss.

Wo finde ich den Antrag?

» Antrag auf Nachteilsausgleich

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu einem Studium mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung

Dr. Antje Bernier | WINGS-Fernstudium

Behindertenbeauftragte der Hochschule Wismar

Antje Bernier
03841 753-7465