Häufige Fragen
Bis wann ist eine Anmeldung zu den aktuell startenden Kursen möglich?
Für eine optimale Organisation der Kurse bitten wir Sie, uns Ihre Anmeldungen spätestens vier Wochen vor Kursbeginn zu übersenden.
Da wir die Teilnehmerzahlen zugunsten einer effektiven Arbeitsatmosphäre begrenzen (max. 15), sollten Sie sich möglichst schon im Vorfeld einen Kursplatz reservieren.
Welchen Zulassungsvoraussetzungen unterliegt die Ausbildung zum Mediator?
Für die Ausbildung zum/zur Mediator/in sind keine berufsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen gegeben. Dennoch sollten Sie als Kursteilnehmer die Eigenschaft mitbringen, Konflikte außergerichtlich und unparteiisch lösen zu wollen.
Die Ausbildung zum/zur Mediator/in steht somit allen Interessenten offen, die sich dieser Aufabe stellen möchten, unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation.
Inwieweit wird die Ausbildung zum Mediator anerkannt?
Die Bezeichung "MediatorIn" ist kein geschützter Titel. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie mit Ihrer abgeschlossenen Ausbildung vorweisen können, dass diese auf einem hohen Niveau unter Berücksichtigung der Vorgaben des §§ 5 Abs. 2; 6 MediationsG erfolgte. Dieses wird durch die Ausbildung an der staatlichen Hochschule Wismar gewährleistet.
