Modul 04 - Wettbewerbs- und Markenrecht
Im Modul Wettbewerbs- und Markenrecht erfolgt die Vermittlung grundlegender Kenntnisse im Wer-berecht, im Markenrecht sowie im Bereich der Produzenten- und Produkthaftung.
Die Teilnehmer des Moduls sollen befähigt werden, das Werberecht zu verstehen, die rechtlichen Regelungen auf praxisnahe Fälle anzuwenden, einfache Sachverhalte zu analysieren und in ihren wirtschaftlichen Implikationen zu bewerten.
Irreführende Werbung
- Grundlagen und Begriff der Irreführung im Werberecht
- Irreführung trotz objektiver Richtigkeit der Aussage
- Keine Irreführung trotz objektiver Unrichtigkeit
- Begriff des Verbrauchers
- Beweislast
- Fallgruppen des Weberechts ( z. B.: Täuschung über Größe des Unter-nehmens; Titel- und Berufsbezeich-nungstäuschungen, Alterswerbung, Alleinstellungswerbung, Spitzengrup-penwerbung, Beschaffenheitstäu-schung, Irreführende Umweltwerbung)
- Rechtsfolgen und Vorraussetzungen der irreführenden Werbung
Unlautere Werbung
- Grundlagen und Begriff der unlauteren Werbung
- Fallgruppen der unlauteren Werbung (Erpressung/Nötigung, Öffentliches Ansprechen von Kunden/Überrumpeln, Übertriebenes Anlocken/Kundenfang, Belästigung, Unaufgefordertes Zusen-den von Waren, Angstwerbung etc.)
Unlautere, den Mitbewerber belastende Werbung (Vertrauenszerstörende Werbung)
- Fallgruppen (Vorsprung durch Rechts-bruch, vergleichende bezugnehmende Werbung, Mitbewerber-Behinderungen, Nachmachen von Waren und Dienst-leistungen, Übernahme fremder Werbung und Werbeideen, Rechtsfol-gen unlauterer Werbung
Markenrecht
- Beginn des Markenschutzes
- Anwendungsbereich der §§ 14-15 MarkenG
- Rechte des Markeninhabers
- Grenzen des Markenschutzes
Produzentenhaftung/Produkthaftung
- Begriff der Produzentenhaftung (§ 823 Abs. 1 BGB)
- Überblick über objektiven Tatbestand, Beweis, Produktbeobachtungspflicht, Instruktionsfehler, Wirkungsloses Produkt, Weiterfressende und ähnliche Fehler
- Produkthaftung nach dem ProdHaftG (Anwendbarkeit, Rechtsgutsverletzung, , Produktfehler, Kausalität, Haftungsadressaten)
- Ausschluss der Produkthaftung
- Rechtsfolgen
- Verjährung
Dauer: 2 Tage