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Wir sind für Sie da.
Ihr Fern- & Onlinestudium läuft weiter...

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Claudia Gasch

Claudia Gasch

Ihre Ansprechpartnerin

+49 3841 753 - 7586 Anfrage per E-Mail 4915227159234

<b><font color="#ff8200">Sicher studieren von zu Hause</font></b>

myWINGS Lernplattform & Studien-App

Videovorlesungen & Live Tutorien

Austausch mit Kommilitonen

Persönliche Studienbetreuung

Liebe Fernstudierende, Weiterbildungsteilnehmende und Studieninteressierte,

wir sind für Sie da. Im Büro, im Homeoffice und an alternativen Arbeitsplätzen setzen wir alles daran, dass Ihr Fernstudium bzw. Ihre Weiterbildung möglichst reibungslos laufen. 

Wir sind für Sie da - im Homeoffice und im Büro

Ihre Koordinatoren sind bei allen Fragen für Sie da und teilen Ihnen Änderungen rechtzeitig mit. Sollten Sie unsicher sein oder weitere Infos benötigen, rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie eine E-Mail.

Sie sind von Kurzarbeit betroffen oder aufgrund von Corona gekündigt worden? 
Um Sie bei Ihren Karrierezielen zu unterstützen und Ihnen einen sorgenfreien Start ins Sommersemester 2022 zu ermöglichen, haben wir ein Soforthilfepaket für Sie geschnürt. 

WINGS – Corona Soforthilfe

Bleiben Sie gesund.

Ihr WINGS-TEAM

FAQ

Was ist wichtig zu wissen?

Stand 17.05.2022

1. Lernplattformen
Allen unseren Online- und Fernstudierenden stehen die WINGS-Lernplattform „myWINGS“ sowie die WINGS-App uneingeschränkt zur Verfügung. Zusammen mit dem Semesterpaket haben Sie damit Zugriff auf alle Lehrmaterialien für Ihr Fernstudium.

2. Ihre Ansprechpartner
Sie erreichen Ihre Studiengangs- bzw. Weiterbildungskoordinatoren/innen und das Zentrale Prüfungsamt unter den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen. Bei Bedarf informieren wir Sie außerdem direkt über die Lernplattform, per E-Mail und hier auf unserer Website über etwaige Veränderungen und die neuesten Entwicklungen.

3. Präsenzveranstaltungen und -prüfungen
Unter folgenden Auflagen können im Fernstudium- und Weiterbildungsbereich aktuell Präsenzveranstaltungen und Präsenzprüfungen stattfinden. Diese werden im Hygienekonzept für Fernstudium und Weiterbildung der Hochschule Wismar/WINGS GmbH geregelt:

1. Anwendungsbereich
Dieser Hygieneplan bezieht sich auf folgende von der WINGS organisierte Veranstaltungen:
a) Lehrveranstaltungen mit ggf. anschließender Prüfung
b) Zentral organisierte Prüfungstermine/Prüfungen
c) Präsenz-Kolloquien am Standort Wismar
Die nachfolgenden Regelungen gelten einheitlich für alle genannten Veranstaltungen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich abweichende, spezielle Regelungen getroffen werden:

2. Teilnahmeberechtigte
a) Die Durchführung und der Besuch von Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist nur für Teilnehmende und Dozenten zulässig, die - unabhängig von ihrem Impfstatus oder Genesenenstatus - bei Beginn der Veranstaltung einen aktuellen, höchstens 24 Stunden alten zertifizierten Schnelltest (PoC Antigentest) oder PCR-Test vorlegen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der Nachweis der Testungen alle drei Tage zu erbringen.
b) Der Nachweis soll nach Möglichkeit in elektronischer Form, z.B. über Smartphone vorgelegt werden, es werden aber auch Zertifikate in Papierform akzeptiert.
c) Teilnehmende sind in geeigneter Weise bereits im Vorfeld der Veranstaltung darauf hinzuweisen, dass auch bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Abs. a bei akuten Atemwegserkrankungen eine Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen ist, sofern sie nicht durch ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkranktsind.

3. Abstandsregelungen/Maskenpflicht
Bei der Durchführung des theoretischen und des praktischen Präsenzangebotes sowie der Durchführung der Prüfungen und des prüfungsvorbereitenden Unterrichts haben die Dozenten, die WINGS-Mitarbeiter und die Teilnehmenden folgende Hygienevorgaben zu beachten:

a) Abstandsregelungen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass dieser Abstand eingehalten werden kann, insbesondere durch Freihalten von Plätzen in den Sitzbereichen.
- Jedem Teilnehmer ist ein fester Platz zuzuordnen (ausgenommen Kolloquien und mündliche Prüfungen) oder darauf hinzuwirken, dass die von den Teilnehmenden eingenommene Sitzordnung den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen
berücksichtigt

b) Begrenzung Personenzahl
2
Die Personenzahlen sind insbesondere durch Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen so zu begrenzen, dass die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m gewährleistet werden kann.

c) Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht)

(1) Am Standort Wismar gilt:

- Die anwesenden Personen müssen im Gebäude und im Veranstaltungsraum medizinische Gesichtsmasken (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmasken (gem. der jeweils aktuellen Fassung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken) tragen. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist zulässig, sobald die Personen ihren Sitzplatz unter Gewährleistung des Mindestabstandes von 1,5 Metern eingenommen haben.

- Soweit der Mindestabstand aufgrund der Eigenart der Lehrveranstaltung nicht eingehalten werden kann, ist die Mund-Nase-Bedeckung während der Veranstaltung permanent zu tragen.

- Die Maskenpflicht gilt nicht

  • für Dozenten, sofern in den Lehrveranstaltungen der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird
  • in Präsenzkolloquien für zu Prüfende und Prüfer, sobald die Plätze eingenommen wurden und der Mindestabstand gewahrt bleibt sowie während des Vortrages
  • bei mündlichen Prüfungen

(2) An den anderen WINGS-Standorten gilt:
Soweit an den übrigen Standorten keine Maskenpflicht besteht, empfehlen wir dennoch das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes entsprechend den vorstehenden Regelungen zum Standort Wismar.

4. Information der Teilnehmer
Die Information der Teilnehmenden und Dozenten über die geltenden Abstandvorgaben und Maskenpflicht erfolgt im Vorfeld der Veranstaltung durch die WINGS. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

5. Abweichende Vorgaben an den Standorten

Sofern die Bundesländer oder Veranstaltungsorte an den Standorten der WINGS GmbH strengere Auflagen treffen, als im Hygieneplan vorgesehen, gelten die jeweils strengeren Vorgaben.

6. Inkrafttreten
Dieser Hygieneplan tritt am 17.05.2022 in Kraft und gilt – vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen - bis zum 25.05.2022.

» Hygiene concept in English

4. Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die in diesem Semester noch nicht als schriftliche Klausur angeboten wurden, können wieder in Alternative Prüfungsleistungen wie z.B. Studienarbeiten umgewandelt werden. Die Entscheidung über die Änderung der Prüfungsleistung trifft der modulverantwortliche Dozent.

im Oktober 2020 hat der Rektor der Hochschule Wismar eine „Verfahrensanordnung zur Durchführung von dezentralen Klausuren in den Fern- und Online-Studiengängen der Hochschule Wismar“ erlassen, die es uns ermöglicht Klausuren als Open-Book-Klausuren dezentral abzunehmen. Diese dezentralen Klausuren können die in den jeweiligen Prüfungsordnungen vorgesehenen schriftlichen Klausuren ersetzen.

Die Aufgabenstellungen müssen so gestaltet werden, dass die Prüfungteilnehmer alle Unterlagen verwenden können. Die Registrierung der Teilnehmer, die Bereitstellung der Aufgabenstellung und die Abgabe der Klausuren erfolgen zugangs- und zeitgesteuert über die Lernplattform.

Detaillierte Informationen zu Ihren Studiengängen erhalten Sie von Ihren Studiengangskoordinatoren.

5. Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten
Sollte sich die Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit aufgrund der aktuellen Lage verzögern, so entstehen Ihnen dadurch keine finanziellen Nachteile. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordinatoren.

Zur Wahrung der Abgabefrist für Abschlussarbeiten ist die fristgemäße Einreichung der Arbeit in elektronischer Form (per E-Mail im PDF-Format) an das Prüfungsamt der WINGS an die folgende Adresse ausreichend:

ZPA

Die schriftlichen Fassungen Ihrer Abschlussarbeiten sind zusätzlich auf dem Postweg (WINGS GmbH, Philipp-Müller-Str. 12, 23966 Wismar) einzureichen.

6. Fristen
Die Abgabebefristen für Abschlussarbeiten bleiben unverändert. Wenn der Fortschritt einer Abschlussarbeit aufgrund der Sperrung von Laboren bzw. Werkstätten oder aufgrund ähnlicher Umstände zum Erliegen kommt, kann der zu Prüfende an den zuständigen Prüfungsausschuss einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist stellen. Die Prüfungsausschüsse sind aufgefordert und autorisiert, diese Anträge zu bewilligen und dabei auch über die in den Prüfungsordnungen genannten Zeiten hinausgehend Verlängerungen zu gewähren, die die Zeitdauer der aktuellen Einschränkungen kompensieren. Dies wird immer im Einzelfall geprüft.

Rechtsmittelfristen gegen Bescheide der Hochschule Wismar laufen ebenfalls weiter. Übersenden Sie Widersprüche bitte vorab per Fax an die WINGS GmbH (03841 7537-296) oder die Hochschule Wismar und danach per Einwurf-Einschreiben.

7. Haus- und Projektarbeiten
Die Abgabe von Haus- und Projektarbeiten kann wie gewohnt erfolgen, in jedem Fall aber zusätzlich elektronisch auf der Lernplattform.

8. Online-Kolloquien
Verteidigungen von Abschlussarbeiten werden i.d.R. als Online-Kolloquien durchgeführt. Nach Absprache ist es auch möglich, Kolloquien am Hochschulstandort Wismar vor Ort durchzuführen. Der Support bei Online-Kolloquien wird seitens der WINGS GmbH auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Wismar und der geltenden Verfahrensanordnung zur Durchführung von Online-Kolloquien sichergestellt.