Staats- und verwaltungsrechtliche Grundlagen des Sozialrechts
Inhalt
Grundlagen des Staatsrechts, insbesondere der Staatsziele sowie der Grundrechte mit Sozialstaatsbezug
Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts in Grundzügen (Gesetzmäßigkeit, Rechtsquellen, Handlungsformen)
Grundzüge der Verwaltungsorganisation mit Schwerpunkt Sozialverwaltung
Qualifikationsziel
Die Studierenden kennen die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Sozialstaatlichkeit. Sie sind mit der Funktion der Staatsstrukturprinzipien insbesondere des Sozialstaatsprinzips der Bundesrepublik Deutschland vertraut und verfügen über Kenntnisse der allgemeinen und besonderen Grundrechtslehren mit einem besonderen Schwerpunkt ihrer sozialen Implikationen vornehmlich im Rahmen der Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes.
Aus dem Bereich des Verwaltungsrechts kennen die Studierenden die vornehmlich das Sozialrecht prägenden allgemeinen Grundsätze vornehmlich im Bereich der Leistungsverwaltung, sie verfügen über eine Übersicht über Rechtsquellen und Handlungsformen der öffentlichen (Sozial-)Verwaltung und sind in der Lage, die Verwaltungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland zu überschauen. Methodisch vermittelt das Modul zugleich Grundsätze juristischer Methodik und führt in juristische Arbeitsweisen vornehmlich der Verwaltung ein.