Katja Bengtsson-Schmidt

Katja Bengtsson-Schmidt

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Zulassungsvoraussetzungen

Option A

Einstieg in das 1. Semester:

Um zum Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Notarfachwirte zugelassen zu werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder
  • durch Ablegen der Hochschulzugangsprüfung (HZP)

Option B

Für den Einstieg in das 4. Fachsemester unter Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen der Aufstiegsfortbildung sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

1) Geprüfter Notarfachwirt mit Kammerprüfung

Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Kammerprüfung
oder

2) Aufstiegsfortbildung ohne abgeschlossene Kammerprüfung

Erfolgreicher Abschluss aller Module der Aufstiegsfortbildung ohne Kammerprüfung
sowie

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachgebundene Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • die erfolgreich abgeschlossene Hochschulzugangsprüfung

Hochschulzugangsprüfung (HZP)

Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten Aufstiegsfortbildung (Rechtsfachwirt, Betriebswirt, Handelsfachwirt o. ä.) oder die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar. 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der HZP:

  • eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung und
  • 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung


Gasthörerschaft – parallel zur HZP studieren

Über die sogenannte Gasthörerschaft besteht die Möglichkeit, direkt zum Sommer- bzw. Wintersemester in das Fernstudium Bachelor Rechts­wissenschaft für Notarfachwirte einzusteigen und die HZP parallel zu absolvieren. Für Sie bedeutet das, dass Sie sofort mit Ihrem Wunschstudium starten können und keine Zeit verlieren. Alle in der Gasthörerschaft abgelegten Prüfungsleistungen werden nach bestandener HZP in der Haupthörerschaft kostenfrei anerkannt.

Empfehlung:

Abgeschlossene Berufsausbildung als Notarfachangestellte/r und anschliessend eine mind. 1,5-jährige einschlägige Berufspraxis vor Studienbeginn oder

  • eine mind. 6-jährige einschlägige Berufspraxis in einem Notariat
  • Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung vor der Notarkammer nach dem 3. Semester: Erfolgreicher Abschluss als Notarfachangestellte/r mit einer Berufspraxis von mind. 3 Jahren oder
  • ohne Abschluss dieser Berufsausbildung mit mind. 6-jähriger Berufspraxis in einem Notariat

Mehr Informationen zur Hochschulzugangsprüfung (HZP):

wings.de/hzp →

Zeitstrahl Hochschulzugangsprüfung WS

» Bitte kontaktieren Sie unsere Studienberatung, um die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation detailliert zu besprechen.