Sozialrecht II

Inhalt:

  • Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
  • Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
  • Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
  • Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens

Qualifikationsziel:

Die Studierenden überblicken das Sozialversicherungsrecht und kennen die einschlägigen Regelungen und sind befähigt diese auf typische Sachverhalts- und Problemkonstellationen anzuwenden. Sie erkennen die Regelungsziele der staatlich finanzierten Sozialleistungen, die Leistungsgründe und wesentlichen Leistungsinhalte. Sie beherrschen die Besonderheiten des Sozialverwaltungsverfahrens und die Grundzüge des Leistungserbringungsrechts.

Fachverantwortliche

Edith Sonntag

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Management sozialer Dienstleistungen (online)

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Ihr Ansprechpartner

Kevin Niemann

+49 3841 753 - 5110

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