Sozialrecht II
Inhalt:
- Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
- Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
- Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
- Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens
Qualifikationsziel:
Die Studierenden überblicken das Sozialversicherungsrecht und kennen die einschlägigen Regelungen und sind befähigt diese auf typische Sachverhalts- und Problemkonstellationen anzuwenden. Sie erkennen die Regelungsziele der staatlich finanzierten Sozialleistungen, die Leistungsgründe und wesentlichen Leistungsinhalte. Sie beherrschen die Besonderheiten des Sozialverwaltungsverfahrens und die Grundzüge des Leistungserbringungsrechts.