Anerkennungen von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich ist es möglich, inhaltlich vergleichbare akademische Prüfungsleistungen einer anderen Hochschule oder Universität anzuerkennen.
Ebenso ist es möglich Leistungen aus Weiterbildungen, wie z.B. den IHK-Aufstiegsfortbildungen anzuerkennen.
Um Anträge auf Anerkennung prüfen und vorbereiten zu können, benötigen wir von Ihnen die Lehrinhalte der Module, die anerkannt werden sollen - d.h. eine Aufstellung über die Lehrinhalte von Ihrer Hochschule bzw. Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis (Modulhandbuch siehe Studienordnung) sowie Ihre Leistungsübersicht in beglaubigter Form. Den Antrag zur Anerkennung stellen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags zum Fernstudium.
Sollten sie aufgrund von Anerkennungen eine Straffung Ihres Ablaufes wünschen, erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Studienverlauf. Hierbei wird sich an Ihren Wünschen und Anforderungen orientiert.