Vergütung und Vertiefung Betreuungsverfahren

Inhalt
 

Vergütung

  • gesetzliche Grundlagen der Vergütung und des Aufwandsersatzes
  • gerichtliche Verfahren zur Geltendmachung der Vergütung und des Aufwandsersatzes, Rechtsbehelfe und Vollstreckung
  • Regressansprüche des Staates gegen die betreute Person
  • verfassungsrechtliche und gesetzgeberische Überlegungen als Grundlagen für die Gesetzeslage

Vertiefung Betreuungsverfahren

  • Rechte, Pflichten und Interessen anderer Beteiligter im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren (Betreuungsbehörden, Sachverständige, Ärzte, pflegende Einrichtungen, Verwandte, Bekannte, soziales Umfeld wie z.B. Gläubiger, Vermieter, Nachbarn etc., Betreuungsgerichte (Rechtspfleger, Richter, Geschäftsstellen), Sicherheitsbehörden (Polizei/Verwaltung) u.a.
  • Konfliktlösung, Koordination, Netzwerk und Kommunikation der Mitwirkenden
  • Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, psychosoziale Prozessbegleitung, Nebenklage, Zeugenbeistand, Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte, Täter-Opfer-Ausgleich, Privatklage und andere Rechtsinstitute zum Schutz und zur Fürsorge für die Akteure im Verfahren, Maßnahmen zum Gewaltschutz
  • Grundzüge der ZPO, StPO, der Verfahren im Straf- und Maßregelvollzug, VwGO und SGG und spezielle betreuungsrelevante Verfahrensfragen in diesen Rechtsordnungen (Verfahrensfähigkeit, Vertretung u.a.)
  • Recht und Praxis der Einigungsmöglichkeiten im Verfahren (Vergleich, Güterverhandlung, Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeteiligung in Zivilverfahren, Schlichtung, Erörterung und Verständigung im Strafverfahren)
  • Rechtsbehelfe nach dem FamFG, ZPO, StPO, Verzögerungsrügen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Landtagsbeschwerden (Petitionen), Instrumentalisierung der Medien
  • Verfahren vor dem BVerfG, EUGHMR und Landesverfassungsgerichten
     

Qualifikationsziel

Vergütung
Die Studierenden werden befähigt, die gesetzlichen Vergütungs- und Aufwandsregelung anzuwenden. Sie sind mit den gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich vertraut, ihnen sind sowohl die wesentlichen Grundzüge dieser Regelungen, als auch die Kenntnisse in Rechtsfragen zu Spezialfällen bekannt. Den Studierenden ist es daher möglich, ihre Ansprüche zu prüfen, festzustellen, gegen wen sie sich richten, ihre Ansprüche auf Vergütung und Aufwandsersatz frist- und formgerecht geltend zu machen und durchzusetzen. Sie können die gerichtlichen Verfahren der Zahlbarmachung und der Festsetzung unterscheiden, alle gesetzlich möglichen Verfahren erfolgsorientiert betreiben, gegebenenfalls die Ansprüche gegen die betreute Person oder den Erben der betreuten Person in der Praxis umsetzen und sie wissen über Rechtsbehelfe und Vollstreckung ihrer Ansprüche Bescheid. Darüber hinaus schätzen sie Regressansprüche des Staates gegen die betreute Person richtig ein und können eine gerichtliche Festsetzung überprüfen. Wissenschaftlich vertiefend lernen die Studierenden die verfassungsrechtlichen und gesetzgeberischen Überlegungen zu den Regelungen kennen sowie mit gerichtlichen Beschlüssen der Beschwerdegerichte umzugehen.

Vertiefung Betreuungsverfahren
Die Studierenden erweitern und vertiefen die im Modul PM17 − Betreuungsverfahren und Unterbringung − erworbenen Fähigkeiten. Betreuungs- und Unterbringungsverfahren werden auch aus Sicht der Betreuungsbehörden, Verfahrenspfleger, Bevollmächtigten, Sachverständigen, Verwandten, Vertrauenspersonen, Pflegekräfte, Ärzte und Betreuungsgerichte interpretiert und so eine erhöhte Problemlösungskompetenz erzielt. Mit Kenntnis der Möglichkeiten staatlicher Unterstützung und Fürsorge bei gerichtlichen Verfahren (Beratungshilfe, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe, psychosoziale Prozessbegleitung, Nebenklage u.a.) können Chancen und Risiken der Verfahren bei der Vorbereitung, Durchführung und Teilnahme richtig eingeschätzt werden.

Sie sind vertraut mit anderen gerichtlichen Verfahren, soweit sie speziell betreuungsspezifische Probleme aufweisen. Dazu gehören Strafverfahren, Verfahren nach den Maßregelvollzugsgesetzen, Zivilverfahren, verwaltungs- und sozialgerichtliche Verfahren u.a. Die Chancen und Risiken bei der Vermeidung streitiger Entscheidungen (Vergleich, Güteverhandlung, Schlichtung, Mediation etc.) können sicher bewertet werden. Ihnen sind die Grundstrukturen der verfassungsgerichtlichen Verfahren bekannt.

Die Studierenden können v.a. im FamFG-Verfahren Rechtsbehelfe prüfen und im Bedarfsfall regelkonform durchführen. Neue wegweisende Entscheidungen können sie aus der Sicht der Beschwerdegerichte analysieren und die Relevanz im Hinblick auf ihre Arbeit erkennen und bei eigenen Rechtsbehelfen nutzen. Daneben erreichen sie Beratungskompetenz für Petitionen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Verzögerungsrügen.

Modulverantwortung