Praktikum

Dieses Modul setzt sich aus einem Praktikum* und einer anschließenden Praxisarbeit zusammen.
 

Inhalt
 

Praktikum – Praxismodul

  • Mindestens 160 Stunden Praktikum*
  • Prüfungsleistung: Bescheinigung der Praxisstelle und Praktikumsarbeit (Problemfeld und Lösung)

* Das Praktikum ist anerkennungsfähig, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum Ende des 5. Fachsemesters in mindestens 3 Betreuungsfällen für die Dauer von jeweils mindestens sechs Monaten als gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt sind oder es bis maximal 6 Monate vor Antragstellung waren. Die Anerkennung befreit nicht von der Anfertigung der Praxisarbeit.

Die Praxisarbeit umfasst diese Bereiche:

  • Betreuungsrecht
  • Sozial-, Verwaltungs- und Zivilrecht
  • Existenzgründung, betriebswirtschaftliche und arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Sozialpsychiatrische und psychologische Grundlagen
  • Case Management: Gestaltung eines professionellen Beratungs- und Unterstützungsprozesses
     

Qualifikationsziel

Das Qualifikationsziel dieses Moduls ist die Bearbeitung konkreter Betreuungsfälle und Anwendung konkreter Tätigkeiten als Berufsbetreuer. Die Studierenden lernen die fachlichen und methodischen Anforderungen an die Berufsbetreuung, ihren späteren beruflichen Einsatz und ihr Arbeitsumfeld als Berufsbetreuer kennen. Die Erstellung der Praxisarbeit befähigt die Studierenden dazu, eigenständige, komplexe wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen, die den üblichen akademischen Anforderungen entsprechen.

* Das Praktikum kann durch den Nachweis einschlägiger Berufspraxis angerechnet werden.

Modulverantwortung