Grundlagen Sozialrecht II

Inhalt

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
     

Qualifikationsziel

Die Studierenden erhalten die notwendigen Kenntnisse zu den Regelungen der ausgewählten Teile des Sozialgesetzbuches, die für einen betreuten Sozialleistungsberechtigten relevant sind. Dies sind das Krankenversicherungsrecht (SGB V), Pflegeversicherungsrecht (SGB XI), Rentenversicherungsrecht (SGB VI) und die Teilhaberechte schwerbehinderter Menschen (SGB IX).

Die Studierenden werden befähigt, die jeweiligen Ansprüche der Betreuten in den einzelnen Bereichen des Sozialrechts zu kennen und sie lernen, wie diese gegenüber den Leistungsträgern durchgesetzt werden. Dabei wird neben den im Gesetz normierten Regelungen auch die jeweilige aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Die Studierenden sind befähigt, die rechtlichen Regelungen in einfachen Fallbeispielen anzuwenden, die typischen Betreuungssituationen entsprechen.

Modulverantwortung

Name
Ulrich Höcke