Betreuungsverfahren und Unterbringung

Inhalte

  • Beteiligtenstellung und ihre Auswirkungen
  • Verfahrensfähigkeit und Verfahrenspfleger
  • Grundsätzlicher Inhalt, Wirksamkeit und Angreifbarkeit betreuungsgerichtlicher Entscheidungen
  • Zuständigkeit in Betreuungssachen
  • Gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines Betreuers
  • Erweiterung des Aufgabenkreises und des Kreises einwilligungsbedürftiger Willenserklärungen
  • Verlängerung und Aufhebung der Betreuung
  • Weitere betreuungsgerichtliche Entscheidungen, insbesondere bei Gefährdungen in Zusammenhang mit ärztlichem Handeln, bei der Sterilisation, bei der Wohnungskündigung und im Rahmen der Vermögenssorge
  • Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen von der zivilrechtlichen Unterbringung
  • Einstweilige Anordnung und vorläufige Maßnahmen im Betreuungsrecht
  • Materielle Voraussetzungen der freiheitsentziehenden Unterbringung durch den Betreuer
  • Ärztliche Zwangsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen
  • Unterbringungsähnliche/freiheitsentziehende Maßnahmen sowie Ansätze der Vermeidung dieser Maßnahmen: „Werdenfelser Weg“ und „Redufix“
  • Zuständigkeit für Unterbringungssachen
  • Gerichtliches Verfahren auf Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
  • Verfahrensrechtliche Parallelen und Abweichungen des Unterbringungsverfahrens im Vergleich zum Betreuungsverfahren
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten der Anordnung/Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen und der Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen
     

Qualifikationsziel

Die Studierenden sind mit dem gerichtlichen Verfahren auf der Grundlage des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) als Handlungsgrundlage des Gerichts im Bereich der rechtlichen Betreuung und mit der freiheitsentziehenden Unterbringung von ihren materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen her vertraut. Sie haben Handlungssicherheit in diesen Bereichen erlangt.

Sie kennen das vom Gericht einzuhaltende Verfahren bei der Betreuerbestellung, haben in diesem Zusammenhang den hohen Stellenwert der gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Betroffenen und der Einholung eines Sachverständigengutachtens kennengelernt und können auf dieser Basis etwaig fehlerhaftes Handeln des Gerichts kritisch beurteilen und gegebenenfalls darauf angemessen reagieren.

Die Studierenden sind befähigt, die Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen zu beurteilen und wissen, welche formalen Voraussetzungen für eine vom Gericht begehrte Handlung erfüllt sein müssen.

Sie sind befähigt, die verschiedenen Arten der freiheitsentziehenden Unterbringung, die im Fall von psychisch beeinträchtigten Menschen in Betracht kommen können, voneinander zu unterscheiden und kennen die materiellen Vorgaben für die vom Betreuer zu veranlassenden freiheitsentziehenden Maßnahmen einschließlich der ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Sie sind sich der hohen Verantwortung des Betreuers im Bereich der Freiheitsentziehung bewusst.

Die Studierenden sind schließlich in der Lage, das vom Betreuungsgericht im Bereich der freiheitsentziehenden Maßnahmen einzuhaltende Verfahren zu beurteilen und kennen die von einem Betreuer in diesem Zusammenhang zu tätigenden Schritte sowie die daraus für den Betreueralltag vorzunehmenden Ableitungen.

Modulverantwortung