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Katja Bengtsson-Schmidt

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Einmalig in Deutschland

Fernstudium für Berufsbetreuer mit Hochschulabschluss

Geistig oder körperlich eingeschränkte Personen können in Deutschland einen Berufsbetreuer an ihre Seite gestellt bekommen, der als gesetzlicher Vertreter die Interessen des Betreuten vertritt. Ein verantwortungsvoller Beruf, der umfangreiche rechtliche, medizinische, soziale und betriebswirtschaftliche Kenntnisse erfordert. In Deutschland sind rund 1,42 Mio. Menschen auf Berufsbetreuer angewiesen, und die Zahl ist steigend. Der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. (BVfB e.V.) fordert schon seit längerem die Professionalisierung in der Ausbildung.

Bis 1992 existierte in Deutschland das Verfahren der Entmündigung. Seitdem gilt der Einwilligungsvorbehalt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens durch ein unabhängiges Betreuungsgericht angeordnet werden kann. Peter Winterstein (Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages e.V. und Vizepräsident des OLG Rostock a.D.) leitet eine Qualitätsoffensive für den Berufsstand der Berufsbetreuer/innen in Deutschland: „Entmündigung und Vormundschaft muss raus aus den Köpfen. Inklusion von Menschen mit Handicaps kann nur gelingen, wenn professionelle rechtliche Betreuer eine qualifizierte Ausbildung haben.“

In Kooperation mit der BeckAkademie Fernkurse bietet WINGS erstmalig in Deutschland das berufsbegleitende Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer an. Damit reagieren die Wismarer auf einen langfristigen Trend. In den vergangenen 20 Jahren hat sich der Betreuungsbedarf mehr als verdoppelt. Das ist die Folge von veränderten Gesellschaftsstrukturen: Das durchschnittliche Alter steigt an, Familienstrukturen lösen sich auf und soziale Einrichtungen können aufgrund finanzieller Einschränkungen weniger leisten. Gleichzeitig verlangt die Komplexität und Verantwortung des Berufsbetreuers eine erweiterte Qualifikation. Der staatliche Hochschulabschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ der Hochschule Wismar gilt als Nachweis wissenschaftlicher und gleichzeitig praxisrelevanter Kompetenz und ermöglicht den Absolventen die Eingliederung in die höchste Vergütungsstufe gemäß § 4 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG).