Recht der europäischen internationalen Organisationen
Recht der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union (Grundlagen der EU bzw. der Europäischen Gemeinschaften einschließlich Institutionen, Handlungsformen und Rechtsquellen, Verzahnung zwischen nationalem Wirtschaftsprivatrecht und Gemeinschaftsrecht, Grundfreiheiten, Wettbewerbsrecht und ausgewählte Bereiche des Wirtschaftsrechts)
Qualifikationsziel:
Die Studierenden kennen und verstehen die Grundlagen des Europarechts und sind in der Lage, grundlegende Vorschriften des Europarechts rechtsrichtig auf entsprechende Sachverhalte anzuwenden. Die Studierenden kennen die gemeinschaftsrechtlichen Grundstrukturen und den Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf das nationale Wirtschaftsprivatrecht. Sie sind in der Lage, selbständig wissenschaftlich fundierte Rechtslösungen zu entwickeln und diese argumentativ zu vertreten.